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Insolvenz der Minigolf Marketing GmbH abgewendet

Krisensitzung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Minigolf Marketing GmbH (MM-GmbH) am 22.11.2003 in Bamberg.

ES WAR SCHON 5 NACH 12 oder DIE ZWEITE RETTUNG DES DBV

Noch vor ein paar Monaten hatte man gedacht, mit dem per Verhandlung erwirkten Verzicht des Bundesverwaltungsamtes auf die Rückzahlung der Jahresplanungsmittel durch den DBV in Höhe von 35.000 Euro und die Rücknahme der bereits eingeleiteten Klage wäre der DBV endlich gerettet.

Doch die Realität holte den DBV rasch wieder ein.

Mitten in die aktuelle Umstrukturierungs- und Neuorientierungsphase des DBV platzte die nächste Hiobsbotschaft: Nach Auswertung der Unterlagen der Minigolf-Marketing GmbH (MM-GmbH), deren Herausgabe aus der ehemaligen Geschäftsstelle erst durch anwaltlichen Druck realisiert werden konnte, stellte der mit der Erstellung der Bilanz beauftragte Steuerberater lapidar fest:
A) Die Buchhaltungsunterlagen entsprechen nicht der ordnungsgemäßen Buchführung und
B) die MM-GmbH ist massiv überschuldet (Insolvenzeröffnungsgrund).
Ein Nachfassen und eine ultimative Aufforderung an den ehemaligen Geschäftsstellenleiter blieb ohne Wirkung.

Doch damit nicht genug: Fast zeitgleich wurde durch erstmalige Zugriffsmöglichkeiten auf die eigenen Konten der MM-GmbH und entsprechende Kontaktaufnahme mit der Bank festgestellt: Der DBV hat 1998 mit zwei damaligen Präsidiumsmitgliedern zugunsten der MM-GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 100.000 DM geleistet. Berechtigung hin oder her. Die Bürgschaft im Außenverhältnis steht.

Konsequenz: MM-GmbH pleite, Stammkapital für DBV und LV's weg (25.500 Euro, Nachschusspflicht in Höhe des Stammkapitals wird vom Insolvenzverwalter zusätzlich eingefordert ... sprich auch weg (noch mal 25.500 Euro), Zwangsversteigerung Minigolfanlagen Bad Münder, Zwangsversteigerung der Kücheneinrichtung Bad Münder aus Sicherungsabtretung im Darlehensvertrag mit dem Bierlieferanten, Inanspruchnahme des DBV aus der Bürgschaft sprich 100.000 DM (zahlbar womit ?), Verlust der gerade mühsam erarbeiteten Gemeinnützigkeit für den DBV, Zuschussgewährung jeglicher Art in Frage gestellt, Sportbetrieb für alle Vereine des DBV infrage gestellt .....

Fazit: Es bleibt nur eine Lösung: Außerordentliche Gesellschafterversammlung der MM-GmbH mit dem Ziel, die MM-GmbH und damit den DBV zu retten!

Ergebnis der außerordentlichen GV am 22.11.2003: Die Gesellschafter waren komplett anwesend und haben umfangreiche Akutmaßnahmen sowie ein mittelfristiges Sanierungskonzept beschlossen. Dass diese Maßnahmen nicht ohne finanzielle Auswirkungen für alle Beteiligten sind, ergibt sich von selbst. Der Gang zum Amtsgericht am Montag bleibt der MM-GmbH erspart ........ und in logischer Konsequenz: DER DBV IST WIEDER GERETTET und HAT EIN DRITTES LEBEN !

Ein ausführlicher Bericht ist auf der Homepage des DBV's zu finden.



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